BR Radlherbst in Slawonien 2019

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BR Radlherbst in Slawonien 2019 vom 14. bis  21. September 2019 Eine Radtour durch ein unbekanntes Europa Slawonien – viel unberührte Natur und ein großes Herz!

Der Radltour-Spezialist des Bayerischen Rundfunks, Toto Gaitanides, hat diese Reise für Sie zusammengestellt und wird Sie auch auf der gesamten Tour persönlich begleiten.

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BR Radlherbst in Slawonien 2019

vom 14. bis  21. September 2019

Radeln durch die Weinberge Slawoniens

Sveti Marko

Zagreb

Das BR-Radabenteuer der Sonderklasse!

Highlights

Im September 2018 hatten wir erstmals den BR Radlherbst in Sla-

• Wir radeln durch die fruchtbaren Donauauen und den bezaubern-

wonien veranstaltet. Der große Zuspruch und die enorme Nach-

den Naturpark Kopački Rit.

frage führten dazu, dass die Reise innerhalb weniger Monate

• Wir entdecken vom Sattel aus den Naturpark Papuk, mit seinem

ausverkauft war und wir eine lange Warteliste führten. Die Teil-

dichten Laubwald, eines der letzten Dschungelgebiete Europas.

nehmer von 2018 waren begeistert und wir erhielten viel Lob für

• Wir besichtigen in Kutjevo den ältesten Weinkeller Kroatiens, viel-

die sorgfältige Organisation. Diese Erfolgsstory möchten wir im

leicht ganz Europas. Er stammt aus dem Jahr 1232!

Jahr 2019 fortschreiben und die Radltour wiederholen.

• Wir probieren traditionelle Speisen: Luftgetrockneter Schinken und Schwarzschwein stehen auf dem Speiseplan, begleitet von „Spätz-

Slawonien, im Osten Kroatiens gelegen, ist ein verwunschenes

le“, mit denen die Donauschwaben die slawonische Küche berei-

Naturjuwel an der Grenze zu Ungarn und Serbien und Kroatiens

chert haben.

schönstes Geheimnis. Fernab vom Massentourismus bietet es sich

• Wir erinnern an die Kultur und Geschichte der Region: die Aus-

ideal zum Radeln an, denn es verfügt für den Fahrer über gemütli-

grabungen von Vučedol, eine bronzezeitliche Stadt aus dem dritten

che Ebenen und sanfte Hügel unter dunklen Laubwäldern.

Jahrtausend vor Christus. • Wir besichtigen in Đakovo die gewaltige St.-Peter-Kathedrale aus rotem Backstein, erbaut 1882 im neoromanischen Stil.

Inklusivleistungen: • Anreise im modernen Fernreisebus inkl. Radtransport • 1x Übernachtung in Zagreb im 5-Sterne-Hotel • 3x Übernachtung in Beli Manastir im 4-Sterne-Hotel • 3x Übernachtung in Požega • Welcome-Cocktail, 7x Frühstück im Hotel, 2x Mittag essen im Restaurant, 2x Mittagsimbiss, 3x Wein probe, 3x Abendessen im Hotel, 1x Spezialitäten Abendessen im Restaurant Josić mit Tamburica-Musik, Abschieds-Abendessen im Restaurant Zlatni Lug • Kurtaxe • Deutschsprachige Rad-Reiseleiter • 6 geführte Tages-Radtouren laut Programm • Stadtbesichtigungen, Naturpark Kopački Rit inkl. Bootsfahrt, Archäologisches Museum in Vučedol

Wichtige Hinweise: • Eigene Fahrräder bzw. E-Bikes können auf dieser Busreise mit genommen werden. Der Transport erfolgt in speziellen Radan hängern. Radmiete (MTB / E-Bike) gegen Gebühr auf Anfrage. • E-Bikes sind willkommen und fahren gemeinsam mit den „Normalradlern“. Um das Laden der Akkus kümmern sich die Fahrer grundsätzlich selbst. Unsere erfahrenen Rad-Reiseleiter stehen Ihnen jederzeit mit Rat & Tat zur Seite. • Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht. Bringen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihren Fahrradhelm mit. • Für eventuelle Unfälle kann nicht gehaftet werden, die Teilnah me erfolgt auf eigene Gefahr. • Die Räder werden zu jeder Radtour aus dem speziellen Rad-An hänger entladen und nach jeder Etappe wieder verladen. Sie bleiben über Nacht im Radanhänger. • Jeweils um 21:00 Uhr findet im Hotel ein Info-Treffen mit den Hinweisen für den nächsten Tag statt. • Diese Reise ist für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen im Allgemeinen nicht geeignet. Da diese sehr vielfältig sein kön nen, bitten wir um eine schriftliche Anfrage mit genauen An gaben zu den Einschränkungen. Die Anfrage werden wir im Einzelfall beantworten.

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Der Tourenverlauf

Samstag, 14.09.2019 Anreise

Die Familie renovierte das Schloss aus dem 15. Jahrhundert und baute direkt unter dem Schloss einen Weinkeller, heute bekannt als „Alter Keller“ (Stari podrum).

Abfahrt von Bayern in den frühen Morgenstunden im modernen Fernreisebus mit Rad-Anhänger. Wir erreichen Zagreb zwischen 16.00 – 17.00 Uhr. Check-In im 5-Sterne-Hotel Westin im Stadtzentrum. Nach der Begrüßung durch die Rei-

Hier erwartet Sie eine kleine Weinprobe – Živjeli (Prost)! Gegen 17.00 Uhr Rückfahrt mit dem Bus. Abendessen und Übernachtung im Hotel Patria.

km). Dabei sehen Sie bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Nationaltheater, das

Mittwoch, 18.09.2019 Beli Manastir – Naturpark Kopački Rit (46 km, leicht)

Mimara Museum und den Ban-Jelačić-Platz. Weiter geht es in die obere Stadt, wo

Um 08.40 Uhr Gepäckverladung in die Busse. Um 09.00 Uhr starten wir mit den

sich das Parlament, der Regierungssitz und die Kirche Sveti Marko befinden. Da-

Rädern direkt vom Hotel aus. Die heutige Etappe ist relativ flach und so erreichen

nach bleibt noch Zeit für einen individuellen Stadtbummel. Individuelles Abend-

wir bereits gegen 11 Uhr das komplexe Ökosystem Kopački Rit. Es ist eines der

essen auf eigene Kosten. Informationen für den nächsten Tag und Übernachtung

größten im ursprünglichen Zustand erhaltenen Sumpfgebiete Europas, unweit

im Hotel Westin.

der Mündung der Drau in die Donau. Die Schönheit der unberührten Natur so-

seleitung unternehmen Sie einen geführten Spaziergang durch die Stadt (ca. 3

wie die üppige Tier- und Pflanzenwelt ziehen außer Touristen auch zahlreiche

Sonntag, 15.09.2019 Sovski Dol – Đakovo (36 km, leicht) Abfahrt in Zagreb um 08.30 Uhr in Radkleidung nach Slawonien. Die Ankunft im Dorf Sovski Dol erfolgt gegen 11.30 Uhr. Nach dem Entladen der Räder startet unsere Einführungs-Radtour nach Đakovo, wo wir gegen 14.00 Uhr ankommen. Es besteht die Möglichkeit für ein individuelles Mittagessen auf eigene Kosten. Nach der Mittagspause steht die Besichtigung der St.-Peter-Kathedrale auf dem

Wissenschaftler an. Mit einem Boot erkunden wir den Naturpark und seine Auen. Ab 13.00 Uhr erwartet uns ein gemeinsames Mittagessen im urigen Restaurant „Didin Konak“. Im ländlichen Ambiente dürfen Sie sich auf hausgemachte Spezialitäten der Region Baranja – wie Čobanac – freuen. Anschließend Busabfahrt nach Požega. Die nächsten drei Nächte verbringen Sie in Požega, aufgeteilt in zwei Hotels. Abendessen, Infos für den nächsten Tag und Übernachtung im Hotel.

Kathedrale im Gebiet zwischen Venedig und Istanbul sind bereits von weitem zu

Donnerstag, 19.09.2019 Požega – Naturpark Papuk (40 km, mittel)

sehen. Wer möchte, kann anschließend noch das Lipizzaner-Gestüt in Đakovo

Um 09.30 Uhr starten wir mit den Rädern direkt vom Hotel aus. Über Orljavac

besuchen. Gegen 17.00 Uhr Abfahrt mit dem Bus nach Beli Manastir. Die nächs-

und Kamenska radeln wir zunächst flach und später kontinuierlich ansteigend in

ten drei Nächte verbringen Sie im 4-Sterne-Hotel Patria. Abendessen, Informati-

den Naturpark Papuk, der seit 2015 als einziger Geopark in Kroatien unter dem

onen für den nächsten Tag und Übernachtung im Hotel.

Schutz der UNESCO steht. Durch dichten Buchen- und Eichenwald erreichen wir

Programm. Die beiden aus Ziegel erbauten Türme und die Kuppel der schönsten

Novo Zvečevo, den höchsten Punkt unserer heutigen Etappe. Gegen 12.00 Uhr

Montag, 16.09.2019 Beli Manastir – Weinberge – Beli Manastir (43 km, mittel) Heute starten wir um 09.00 Uhr mit den Rädern direkt vom Hotel aus. Zunächst erkunden wir die Baranja in östliche Richtung und fahren über Petlovac und Šumarina in die herbstlich leuchtenden Weinberge. Bei unserer Mittagspause (Picknick) genießen wir den herrlichen Rundblick von einem Aussichtspunkt. Der Rückweg führt uns über Kamenac und Karanac zum Hotel, wo wir gegen 15.00

werden wir bei Montis Aurea die Mittagspause verbringen und alle Radler können sich auf einen Mittagsimbiss freuen. Im Anschluss Busrückfahrt nach Požega mit Ankunft gegen 15.00 Uhr. Am Abend erwartet Sie unser Reiseleiter zu einem Rundgang durch die malerische Barockstadt Požega. Anschließend bleibt noch Zeit für ein Abendessen auf eigene Kosten und einen individuellen Stadtbummel. Übernachtung in Požega.

Uhr starten wir mit dem Bus zum weithin bekannten Restaurant Josić, das uns

Freitag, 20.09.2019 Požega – Kutjevo – Požega (51 km, mittel)

zu einem deftigen Abendessen mit Weinprobe erwartet. Für viele Einheimische

Um 09.30 Uhr beginnt unsere Rundfahrt nach Kutjevo im gleichnamigen

ist es das beste Restaurant der ganzen Baranja. Traditionelle Tamburica-Musiker

Weinanbaugebiet, wo wir gegen 11.30 Uhr ankommen. Kutjevo ist bekannt

sorgen für gute Stimmung. Bestens gelaunt treten wir ca. 22.00 Uhr die Busrück-

für die Sorten Graševina, Grauer und Weißer Pinot, Traminer und Riesling. Wir

fahrt zum Hotel Patria an.

besuchen den Weinkeller aus dem Jahre 1232, der durch einen unterirdischen

Uhr ankommen. Am Abend wartet ein besonderes Highlight auf Sie. Um 17.00

Gang mit dem Schloss verbunden ist. Natürlich darf eine Verkostung der Weine

Dienstag, 17.09.2019 Vukovar – Vučedol – Ilok (39 km, leicht)

im ältesten Weinkeller Kroatiens, begleitet von einem Imbiss, nicht fehlen. Nach

Um 08.30 Uhr Busabfahrt vom Hotel. Ankunft gegen 10.00 Uhr in Vukovar. Ab

14.00 Uhr fort und erreichen über Ferovac und Eminovci Požega gegen 16.30

10.30 Uhr treten wir wieder in die Pedale und erreichen nach kurzer Fahrt Vuče-

Uhr. Um 19.00 Uhr fahren wir mit dem Bus zum bekannten Landgut Zlatni Lug. Im

dol am Steilufer der Donau. Hier wurde die äneolithische Vučedol-Kultur ausge-

traditionell eingerichteten Restaurant werden Sie zum großen Abschiedsabend-

graben, die auf die Zeit von 3000 – 2200 v. Chr. datiert wird. Bei einem Besuch des

essen mit Spezialitäten der Region Slawonien erwartet! Ausgelassen darf gefei-

archäologischen Museums sehen Sie u.a. die Taube von Vučedol, eine aus Ton

ert und getanzt werden, bevor uns am Abend der Bus zurück zum Hotel bringt.

geformte Tiergott-Figur mit reichen Ornamenten und perfekter Harmonie der

Übernachtung in Požega.

Form. Gegen 12.00 Uhr radeln wir parallel zur Donau nach Ilok, wo wir ca. 14.00

der Weinprobe und einer individuellen Mittagspause setzen wir die Fahrt gegen

erwartet Sie ein gemeinsames Mittagessen. Ilok ist ein kleines Städtchen mit

Samstag, 21.09.2019 Rückfahrt

etwa 7.000 Einwohnern. Im 17. Jahrhundert erhielt die Fürstenfamilie Odescalchi

Gegen 08.00 Uhr treten wir die Heimreise an und erreichen Bayern am Abend.

Uhr ankommen. Im idyllisch gelegenen Hotel Dunav, direkt am Ufer der Donau,

von Papst Innozenz XI. die Vatikanischen Besitztümer in Ilok zum Geschenk.

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Eine Radtour durch ein unbekanntes Europa

Đakovo

Sonntag leicht 36 km

500 400

Sovski Dol

Đakovo

300 200 100 m km ➔

Restaurant Josić

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Beli Manastir

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Montag mittel 43 km

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Beli Manastir

300 200 100 m km ➔

Naturpark Kopački Rit

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Vukovar

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Dienstag leicht 39 km

Ilok

300 200 100 m km ➔

Weinprobe in Ilok

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Mittwoch leicht 46 km

Naturpark Kopački Rit

Beli Manastir

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300 200 100 m km ➔

Radeln durch die Natur

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Novo Zvečevo Požega

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Donnerstag mittel 40 km

200 100 m km ➔

Belje

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Freitag mittel 51 km

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Požega

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Požega

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Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Anreise, Unterkunft und Preise

Reise vom 14. bis  21. September 2019

Preise pro Person (inkl. Busanreise und Rad-Transport) BR-Reisefreunde* (Mitglieder)

regulärer Preis

Doppelzimmer / halbes DZ

875,- €

895,- €

Aufpreis für Einzelzimmer

+200,- €

+200,- €

Abfahrtsorte:

Wir haben für Sie die bequemste Anreisevariante gewählt: die Busanreise. Unser moderner Fernreisebus mit Fahrradanhänger bringt Sie und Ihren Drahtesel komfortabel und sicher nach Slawonien. Steigen Sie ein und lehnen Sie sich entspannt zurück!

Alleinreisende haben die Wahl der Unterbringung im Einzelzimmer oder sie teilen sich mit einem gleichgeschlechtlichen Mitreisenden ein Doppelzimmer (halbes DZ). *Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Nähere Infos unter: 0800 / 59 00 593

• Würzburg • Nürnberg • Ingolstadt • Augsburg • Regensburg • Straubing • Landshut • München • Holzkirchen • Samerberg

Sie wohnen in folgenden Hotels 5-Sterne Hotel Westin in Zagreb

4-Sterne Hotel Patria in Beli Manastir

Hotel Grgin Dol in Požega (oder ähnlich)

Das moderne Hotel der gehobenen Kategorie liegt in Zagreb in der Nähe des Nationaltheaters und der Oper. Das Zentrum ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.

Modern und elegant eingerichtet empfängt das Hotel Patria seine Gäste. Das Restaurant Zrinski bietet internationale Spezialitäten sowie eine große Auswahl an Weinen an. Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 2 km

Das kleine, einfache Hotel ist unter anderem für sein freundliches Personal und die gute Küche bekannt. Es liegt in ruhiger Umgebung und dennoch ist das Ortszentrum nur wenige Gehminuten entfernt.

Die Lage Slawoniens in Europa

ÖSTERREICH UNGARN

SLOWENIEN

RUMÄNIEN

Zagreb Beli Manastir

Rijeka

Sav a

SLAWONIEN Požega

Do

na

u

Sav a

SERBIEN

Pula

BOSNIEN UND HERZEGOWINA Zadar

Trogir

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Reiseanmeldung

Reiseanmelder Name

Bitte kopieren oder abtrennen und vollständig ausgefüllt einsenden an: BRreisen „BR Radlherbst in Slawonien“ Hopfenstraße 4 80335 München

oder per Fax: 089 /5900-10881

Vorname

Straße Land

PLZ

Ort

Telefon

Handy

E-Mail-Adresse

Reisetermin: 14. bis 21. September 2019

Buchungscode: RNDBRS

Abreiseort:

Fahrradtyp:

Busreise ab :

Mitnahme des eigenen:

❏ Würzburg ❏ Nürnberg ❏ Ingolstadt ❏ Ausgburg ❏ Regensburg ❏ Straubing ❏ Landshut ❏ München ❏ Holzkirchen ❏ Samerberg

❏ Trekking-Rad / Mountainbike ❏ E-Bike / Pedelec

Reiseteilnehmer BR-Reisefreunde

Mitglied

Doppelzimmer / halbes DZ

Einzelzimmer

1

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4

Name

Vorname

Geburtsdatum

Ich wünsche eine Beratung/ weitere Informationen zu einer Reiseversicherung

❏ Reiserücktritts-Versicherung

❏ RundumSorglos-Schutz

❏ Ich wünsche keine Versicherung

Einverständniserklärung Die I.D. Riva Tours GmbH wird Ihre Daten nur für den Zweck der Reise speichern, die Daten vertraulich behandeln und nicht für Werbezwecke nutzen. Mit der Teilnahme erklären Sie sich automatisch einverstanden, dass Sie interviewt, gefilmt, die Aufnahmen im Rundfunk, auf der Homepage und für die Herstellung sowie den Vertrieb von DVDs verwendet werden dürfen.

❏ Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name und Anschrift) der BRmedia Service GmbH für die Durchführung der Reise übermittelt werden. Die BRmedia Service GmbH wird die erhaltenen Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten durch den Reiseveranstalter an Dritte findet nur zum Zwecke der Planung und Durchführung der Reise statt. ❏ Ich bin damit einverstanden, dass mich BRreisen in Zukunft gelegentlich über neue Reiseprospekte informiert.

Ich melde hiermit o. g. Reise verbindlich an.

Ort, Datum

1. Unterschrift des Reiseanmelders Ich melde hiermit die o. g. Reise unter Anerkennung der Katalogausschreibung sowie der Reise- und Zahlungsbedingungen an.

2. Unterschrift des Reiseanmelders Ich erkläre ausdrücklich, für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer persönlich einzustehen.

Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters: I.D. Riva Tours GmbH • Neuhauser Str. 27 • 80331 München • Telefon 089 / 23 11 000 • Fax 089 / 23 11 00 22 • sonderreisen @ idriva.de


Wichtige Informationen zu Ihrer Urlaubsbuchung ■ Es gelten die Reisebedingungen von I.D. Riva Tours GmbH, ■ ■

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welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten. Kurtaxe und sonstige Abgaben: Die jeweils aufgeführten Reisepreise verstehen sich ggfs. zzgl. Kurtaxe. Bezahlung: Mit Buchungsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersendet. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Storno: Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen. Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Vorangegangene Buchungsbestätigungen: Diese Buchungsbestätigung ersetzt ggf. vorangegangene Buchungsbestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten Vorgangsnummer. Reiseveranstalterpflichten: I.D. Riva Tours GmbH ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 58 59, Telefax +49 (0) 611 533 45 00, E-Mail: info@ruv.de Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetz-

buchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Reiseleitung vor Ort, deren aktuellen Kontaktdaten in Ihren individuellen Buchungsunterlagen abgedruckt sind. Andernfalls wenden Sie sich bitte an I.D. Riva Tours GmbH, Neuhauser Str. 27, D-80331 München, Tel.: 089/231100-0, Fax: 089/231100-22, Mail: info@idriva.de Mängelanzeige: Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Reklamationen: Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an: service@ idriva.de Verbraucherstreitbeilegung: I.D. Riva Tours GmbH weist im Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass I.D. Riva Tours GmbH derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert I.D. Riva Tours GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: I.D. Riva Tours GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Ersatzperson: Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie I.D. Riva Tours GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Ihr Reiseveranstalter: I.D. Riva Tours GmbH Handelsregister: HRB 107372 (AG München) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović Adresse: Neuhauser Str. 27, D-80331 München Telefon: +49 (0) 89 231100-0 Telefax: +49 (0) 89 231100-22 E-Mail: info@idriva.de

Zusätzliche Informationen bei Buchung von Kreuzfahrten ■ Mindestteilnehmerzahl: Die Reise wird unter dem Vorbehalt des

Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl angeboten. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird die Absage der Reise ggf. unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

■ Reiseleistungen als Teil einer Gruppe: Etwaige aufgeführte

Reiseleistungen (z. B. Stadtführungen etc.) werden als Teil einer Gruppe durchgeführt. ■ Kurtaxe und Hafengebühren: Nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Betrag in Höhe von 21 € pro Person und Woche (Kinder bis 11,99 Jahre 10 €) ist an Bord zu zahlen. Abweichend davon betragen Kurtaxe und Hafengebühren bei einer Kreuzfahrt ab/bis Dubrovnik 28 € pro Woche und Person (für Kinder bis 11,99 Jahre 14 €).


Einreisebestimmungen & Reisedokumente Allgemeine Hinweise

Montenegro

Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestimmungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offiziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer Sprache einsehen. Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land ihres Aufenthaltes. Weitere Informationen und Links direkt zu den Websites der Außenministerien finden Sie hier: riva.to/visa

Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Österreich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Kroatien

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visame

Bosnien & Herzegowina Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visaba

Österreich & Slowenien

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visahr

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter diesem Link in deutscher Sprache einsehen: riva.to/ visaat

Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden: riva.to/visacro

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva. to/visasi


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.  Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ■ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ■ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ■ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter ■ ■

■ ■

■ ■ ■

oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. I.D. Riva Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 / 533-5859, www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von I.D. Riva Tours GmbH verweigert werden.

Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Reisebedingungen der Firma I. D. Riva Tours GmbH für Buchungen ab dem 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und I. D. Riva Tours GmbH bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von I.D. Riva Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours herausgegeben werden, sind für I.D. Riva Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Tours gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. e) Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva Tours dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z. B.

auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-den Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen

worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, bei Reisen mit eingeschlossener Charter von Schiffen 25% zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. Riva Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

4.2.

4.3.

a)

b)

c)

4.4.

4.5.

4.6.

Der Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von I.D. Riva Tours unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferienanlagen (Appartements; EDVCode beginnend mit A), Mobilheime (EDV-Code beginnend mit M) Flug-, Bus- und Bahnreisen, Kreuzfahrten (EDV-Code beginnend mit K; kein Charter) sowie Leistungen, die nicht unter b) oder c) fallen: bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % bei Rücktritt am Reisetag 80 % Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDV-Code beginnend mit P oder L) bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30 % ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % bei Rücktritt am Reisetag 80 % Charter von Schiffen bis 75. Tag vor Reiseantritt: 15 % ab 74. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75 % bei Rücktritt am Reisetag 90 % Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte Entschädigungspauschale. I.D. Riva Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach

Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann I.D. Riva Tours ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter von Schiffen 5 % des Charterpreises. 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von I.D. Riva Tours beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von I.D. Riva Tours später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.


7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. I.D. Riva Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von I.D. Riva Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von I.D. Riva Tours beruht. 8.2. Kündigt I.D. Riva Tours, so behält I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. Riva Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die I.D. Riva Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden 9.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemän-

gel an I.D. Riva Tours unter der mitgeteilten Kontaktstelle von I.D. Riva Tours zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von I.D. Riva Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er I.D. Riva Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von I.D. Riva Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und I.D. Riva Tours können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich I.D. Riva Tours, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Ver-

letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von I.D. Riva Tours sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 10.3. I.D. Riva Tours haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten von I.D. Riva Tours ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber I.D. Riva Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Ihre in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 12.1. I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-

wahl- und Gerichtsstandsvereinbamen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. rung 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die aus- 14.1. I.D. Riva Tours weist im Hinblick auf das führende Fluggesellschaft(en) noch nicht Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung fest, so ist I.D. Riva Tours verpflichtet, darauf hin, dass I.D. Riva Tours nicht an dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die einer freiwilligen VerbraucherstreitbeiFluggesellschaften zu nennen, die wahrlegung teilnimmt. Sofern eine Verbrauscheinlich den Flug durchführen wird bzw. cherstreitbeilegung nach Drucklegung werden. Sobald I.D. Riva Tours weiß, weldieser Reisebedingungen für I.D. Riva che Fluggesellschaft den Flug durchführt, Tours verpflichtend würde, informiert wird I.D. Riva Tours den Kunden informieI.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber ren. in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist für alle Reiseverträge, die im elektroni12.3. Wechselt die dem Kunden als ausfühschen Rechtsverkehr geschlossen wurden, rende Fluggesellschaft genannte Fluggeauf die europäische Online-Streitbeilesellschaft, wird I.D. Riva Tours den Kunden gungs-Plattform http://riva.to/eucons unverzüglich und so rasch dies mit angehin. messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäi12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung schen Union oder Schweizer Staatsbürger erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, sind, wird für das gesamte Rechts- und denen die Nutzung des Luftraumes über Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist den/Reisenden und I.D. Riva Tours die auf den Internet-Seiten von I.D. Riva Tours ausschließliche Geltung des deutschen oder direkt über http://riva.to/blacklist Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reiabrufbar und in den Geschäftsräumen von sende können I.D. Riva Tours ausschließI.D. Riva Tours einzusehen. lich am Sitz von I.D. Riva Tours verklagen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor14.3. Für Klagen von I.D. Riva Tours gegen Kunschriften den, bzw. Vertragspartner des Pauschal13.1. I.D. Riva Tours wird den Kunden/Reisenreisevertrages, die Kaufleute, juristische den über allgemeine Pass- und VisaerPersonen des öffentlichen oder privafordernisse sowie gesundheitspolizeiliten Rechts oder Personen sind, die ihren che Formalitäten des Bestimmungslandes Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenteinschließlich der ungefähren Fristen für haltsort im Ausland haben, oder deren die Erlangung von gegebenenfalls notWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt wendigen Visa vor Vertragsabschluss im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht sowie über deren evtl. Änderungen vor bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Reiseantritt unterrichten. von I.D. Riva Tours vereinbart. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behörd© Urheberrechtlich geschützt: lich notwendigen Reisedokumente, evenNoll & Hütten Rechtsanwälte tuell erforderliche Impfungen sowie das München | Stuttgart, 2017–2018 Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. Reiseveranstalter ist: die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen I.D. Riva Tours GmbH zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt Neuhauser Straße 27 nicht, wenn I.D. Riva Tours nicht, unzureiD-80331 München chend oder falsch informiert hat. Telefon: +49 (0) 89 23 11 00-0 13.3. I.D. Riva Tours haftet nicht für die rechtzeiTelefax: +49 (0) 89 23 11 00-22 tige Erteilung und den Zugang notwenE-Mail: info@idriva.de diger Visa durch die jeweilige diplomatiGeschäftsführer: sche Vertretung, wenn der Kunde I.D. Riva Konstantin Gaitanides, Tours mit der Besorgung beauftragt hat, Selimir Ognjenović es sei denn, dass I.D. Riva Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 107372 14. Alternative Streitbeilegung; Rechts-


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