Dubrovnik – die Perle der Adria 2020

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Dubrovnik – die Perle der Adria Eine der schönsten Altstädte des Mittelmeerraumes

19.10.-26.10.2020


Reise vom 19.10.-26.10.2020

Dubrovnik – die Perle der Adria Erleben Sie eine der schönsten Altstädte des Mittelmeerraumes. Dank der günstigen Lage empfiehlt sich Dubrovnik nicht nur als ausgezeichneter Ausgangspunkt für Ausflüge, sondern hat auch selbst viel zu bieten. Die charmante Altstadt wird vollständig von einer massiven, im 16. Jahrhundert errichteten Steinmauer umgeben. Die Architektur der bedeutendsten Sehenswürdigkeiten reicht vom Stil des Barock (Kirche des Heiligen Blasius) über die Renaissance (Sponza-Palast) bis hin zur Gotik (Rektorenpalast). Das milde Klima, der Service vor Ort und das exzellente Hotel lassen keine Wünsche offen.

schon a

€ 859,b

Highlights: P UNESCO-Weltkulturerbe P Kulinarik auf höchstem Niveau P Abwechslungsreiche Ausflüge P Top-Hotel

Good Food Festival in Dubrovnik

INKLUSIVLEISTUNGEN • Flug von München nach Dubrovnik und zurück mit Lufthansa • Transfers zwischen Flughafen & Hotel

Dubrovnik wird nicht zu Unrecht „Perle der Adria“ genannt. Die einst freie Stadtrepublik gilt heute als kulturelle Hauptstadt Kroatiens und ist die Wiege der kroatischen Sprache. Im Jahre 1979 nahm die UNESCO Dubrovnik mit seiner historischen, authentischen Altstadt in die Liste für kulturelles und natürliches Welterbe auf. Aber nicht nur Kulturinteressierte kommen hier auf ihre Kosten. Diese Fülle von Sehenswürdigkeiten, die idyllische Lage der Stadt, die an drei Seiten vom Meer umspült wird, und das mediterrane Flair machen Ihren Urlaub in Dubrovnik unvergesslich.

• 7x Übernachtung im 4-Sterne Hotel Valamar Lacroma o. Valamar Argosy • Halbpension (Frühstücks- und Abendbuffet mit Show-Cooking) • Welcome-Cocktail & Kurtaxe • Nutzung von Hallenbad und Well nesscenter mit Sauna (nach Verfüg barkeit vor Ort) • WiFi Internet im gesamten Hotel kostenlos verfügbar • deutschsprachige Reiseleitung* • Stadtführung in Dubrovnik inkl. Bustransfer • 2 Coupons für das Good Food Festival (1x Essen, 1x Getränk) * im Hotel

Dubrovnik

Das Good Food Festival vom 19.-25.10.2020 besteht aus einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops und Präsentationen rund um die hervorragenden dalmatinischen Spezialitäten, begleitet von einem abwechslungsreichen Kulturprogramm. Höhepunkt der Veranstaltung ist der berühmte „Dubrovačka trpeza“ (Dubrovnik Tisch) – ein Open Air Buffet inmitten der Altstadt von Dubrovnik, welches sich entlang der gesamten Hauptstraße Stradun erstreckt. Von Winzern über Bierbrauer bis hin zu renommierten Restaurants und Feinkosthändlern – auf dieser Veranstaltung ist für alle Geschmacksknospen etwas dabei. Hinweis: Das Good Food Festival wird vom Tourismusverband von Dubrovnik organisiert. Die Durchführung (insbesondere des Open Air Buffets) ist wetterabhängig.


Exklusive Erlebnis- und Genießerreise

Montag: Anreise Gegen Mittag Check-In am Flughafen München. Sie fliegen mit Lufthansa direkt nach Dubrovnik. Nach dem Empfang durch unsere Reiseleitung bringt Sie ein Bus in die Feriensiedlung Babin Kuk, in der unser Hotel nur 6 km von der historischen Altstadt entfernt liegt. Zimmerbezug und Begrüßung mit Welcome-Drink. Abendessen im Hotel. Dienstag bis Samstag: Freizeit Genießen Sie das mediterrane Klima und die Annehmlichkeiten des exklusiven Hotels. Unter anderem laden Swimmingpool und Hallenbad zur Entspannung ein. Vor dem Hotel befindet sich eine Bushaltestelle, so dass Sie Dubrovnik leicht individuell erkunden können. Alternativ haben wir für Sie ein abwechslungsreiches Ausflugspaket geschnürt. Kommen Sie mit uns und lernen Sie die landschaftliche Vielfalt und die reiche Geschichte Kroatiens und seiner Nachbarländer kennen.

2) Ausflug Montenegro-Tour Nach einem zeitigen Frühstück fahren wir ins südliche Nachbarland Montenegro. Die Tour durch das „Land der schwarzen Berge“ führt uns zunächst nach Kotor (UNESCO-Weltkulturerbe), dessen einmalige Stadtmauern nicht nur den kleinen dreieckigen Stadtkern, sondern auch den dahinter liegenden Berg Sveti Ivan umgeben. Wir fahren ins Lovcen-Massiv, wo sich uns eine atemberaubende Aussicht über die gesamte Bucht von Kotor bietet. Anschließend Weiterfahrt nach Cetinje. Während einer Stadtführung besuchen wir auch das Schloss des montenegrinischen Königs Nikola, welches heute ein Museum ist. Zum Mittagessen genießen wir den landestypischen Käse und Schinken, dazu wird Brot gereicht. Wir fahren wieder zur Küste und legen einen kurzen Fotostopp oberhalb des Inselchens Sveti Stefan ein. Anschließend erreichen wir Budva, den wichtigsten Urlaubsort an der montenegrinischen Küste. Bei einer Führung durch die malerische Altstadt lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten kennen, bevor wir nach Dubrovnik zurückkehren.

TERMIN 19.10. - 26.10.2020 PREISE IN € PRO PERSON Zimmer

Preis

im Doppelzimmer

859,-

im DZ Balkon Meerseite

999,-

im Einzelzimmer (=DZ)

1.099,-

Ausflüge (optional) buchbar vor Ort: 1) Mostar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + 79,2) Montenegro-Tour . . . . . . . . . + 89,3) Korčula und Pelješac . . . . . . + 69,1)+2)+3) Ausflugspaket1

+ 199,-

1

ermäßigter Paketpreis nur direkt bei Reiseanmeldung buchbar

Korčula Mostar Dubrovnik Fakultatives Ausflugsprogramm 1) Ausflug nach Mostar – auf den Spuren des Orients Nach einem zeitigen Frühstück fahren wir zunächst nach Neum im Nachbarland Bosnien-Herzegowina. Neum liegt an der Adria in einer kleinen, geschützten Bucht und bildet den einzigen Zugang des Landes zum Meer. Anschließend Weiterfahrt nach Mostar. Das Wahrzeichen der Stadt ist die „Alte Brücke“ über der Neretva, welche während des Krieges 1993 zerstört und in den Jahren 1996 bis 2004 wieder rekonstruiert wurde. Die Brücke und die Altstadt stehen auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Stadt wird durch das tiefe und sehr schmale Flusstal der Neretva geprägt. Das Gebiet östlich der Neretva war und ist muslimisches Areal und hat einen sehr starken türkischen Einfluss. Hier dominieren viele kleine, verwinkelte Gassen und Moscheen das Stadtbild. Um sich einen Eindruck zu verschaffen, besuchen wir während der Stadtführung ein 350 Jahre altes türkisches Haus. Anschließend Rückfahrt nach Dubrovnik.

3) Ausflug zur Insel Korčula und der Halbinsel Pelješac Nach dem Frühstück fahren wir mit dem Bus die Küstenstraße in Richtung Norden. Bei Ston legen wir einen Fotostopp ein. Die beiden Ortsteile Veliki und Mali Ston (großes und kleines Ston) verbindet eine enorme Verteidigungsanlage mit Festungen, Türmen, Bastionen und einer über 5 km langen Mauer. Sie gilt als die längste Verteidigungsmauer Europas. Weiterfahrt nach Orebić, wo wir den Bus stehen lassen und mit unserer Reiseleitung per Taxi-Boot auf die Insel Korčula übersetzen. Dort lernen Sie die Hauptattraktion der Insel Korčula kennen, das gleichnamige Hafenstädtchen, welches aufgrund seiner Befestigungstürme sehr an Dubrovnik erinnert und daher liebevoll „kleine Schwester“ genannt wird. Nach der Führung durch die bezaubernde Altstadt haben Sie noch Zeit für eigene Erkundungen, bevor wir wieder die Halbinsel Pelješac erreichen. Sie ist die zweitgrößte Halbinsel Kroatiens und bekannt als Anbaugebiet berühmter Weine wie Postup und Dingač. Bei einer Weinprobe können Sie sich selbst von der Qualität dieser Weine überzeugen.

Sonntag: Stadtführung in Dubrovnik und Good Food Festival Wir beginnen den Tag mit einer Panoramafahrt und halten zu einem Fotostopp, um den einmaligen Blick auf die Stadt festzuhalten. Anschließend fahren wir in das historische Zentrum und lernen bei einer Stadtführung die Fülle von Sehenswürdigkeiten kennen. Sie haben danach noch genügend Zeit zur freien Verfügung, um durch die schmalen Gassen zu spazieren. Anschließend erwartet Sie ein ganz besonderes Highlight – das Good Food Festival. Mitten in der Altstadt wird ein riesiges Buffet aufgebaut. Die Verkostungen werden mit Coupons bezahlt, je 1 Coupon pro Essen bzw. Getränk. Zwei Coupons sind bereits im Preis inklusive, weitere können Sie vorab bei der Reiseleitung erwerben. Ein Teil der Einnahmen kommt humanitären Projekten zugute. Montag: Abreise Mit vielen neuen Eindrücken treten Sie die Heimreise an. Am Nachmittag bringt Sie der Bus zum Flughafen Dubrovnik. Direktflug mit Lufthansa nach München, wo Sie gegen 18.25 Uhr ankommen.


Buchungscode: HDDVMT

Die Unterbringung erfolgt in einem der beiden erstklassigen Hotels:

4-Sterne Hotel Valamar Argosy Dubrovnik Das moderne und komfortable Hotel ist von einer bezaubernden mediterranen Landschaft umgeben und wurde zur Saison 2018 umfassend renoviert. Neben Hallenbad und Wellnessbereich lädt der neu angelegte Infinity-Pool mit Blick auf das Meer und die vorgelagerten Inseln zum Entspannen ein. Einrichtungen: Restaurant mit großer Terrasse, Lobbybar, Hotelshop, Friseursalon, Süßwasser-Hallenbad, neue Poollandschaft mit zwei Süßwasser-Swimmingpools und separatem Kinderbecken, Snack-/Poolbar, Sonnenterrasse, Liegestühlen und Sonnenschirmen (inklusive, begrenzte Anzahl). Wohlfühlbereich mit Sauna und Entspannungsräumen, Fitnessraum, Abendunterhaltung, Internet-Corner verfügbar (gegen Gebühr), WiFi-Internet im gesamten Hotel verfügbar (kostenlos). Room-Service. 308 Zimmer: ca. 24-28 m2, renoviert, neu und stilvoll eingerichtet mit Klimaanlage, Heizung, SAT-TV, Telefon, WiFi-Internet (kostenlos), Minibar, Safe und Bad oder Dusche/WC. Verpflegung: Halbpension mit Frühstücks- und Abendbuffet mit Show-Cooking. Sport: Tennisplätze, Tischtennis, Basketball, Badminton, Tret- und Motorboote, Banana-Boats, Wasserski und Parasailing in der Nähe des Hotels. Strand: Die Kiesstrände mit Beachbar, Duschen, Sonnenschirm- und Liegestuhlverleih sind etwa 200 m entfernt. Entfernung zum Ortszentrum: 6 km

4-Sterne Hotel Valamar Lacroma Dubrovnik Das Valamar Lacroma Dubrovnik Hotel war mehrmaliger Gewinner der begehrten World Travel Awards und bietet seinen Gästen modern eingerichtete Zimmer sowie einen großen und luxuriösen Spa-Bereich. Einrichtungen: Restaurant mit großer Terrasse, Restaurant „Momenti“, Lobbybar mit Terrasse, Hotelshops, Süßwasser-Swimmingpool mit separatem Kinderbecken, Sonnenschirmen und Liegestühlen (inklusive, begrenzte Anzahl), Süßwasser-Hallenbad. Abendunterhaltung und Animationsprogramme in der Saison. Seminar-, Workshop- und Kongress-Einrichtungen mit einer Kapazität für bis zu 1200 Personen. Internet-Corner verfügbar (kostenlos), WiFi-Internet im gesamten Hotel verfügbar (kostenlos). Room-Service. 385 Zimmer: ca. 25 m², komfortabel eingerichtet mit Klimaanlage, Heizung, SAT-TV, Telefon, WiFi-Internet (kostenlos), Minibar, Safe, Heißwasserbereiter für Tee und Kaffee, Bad oder Dusche/WC. Verpflegung: Halbpension mit Frühstücks- und Abendbuffet mit Show-Cooking. Sport: Tennisplätze, Tischtennis, Basketball, Badminton, Tauchcenter, Tret- und Motorboote, Banana-Boats, Wasserski und Parasailing in der Nähe des Hotels. Wellness-Center: „Balance Mediterranean Spa by Valamar“: Dampfbad, Finnische Sauna, Soft-Sauna, Sauna-Lounge, Relax-Raum mit Wasserbetten, Afrodita-Spa (nur für Damen), Cardio-Fitness, Massagen, verschiedene Gesichts- und Körperbehandlungen. Die Benutzung des Wellness-Centers ist für Hotelgäste im Preis enthalten. Jacuzzi, Anwendungen, Massagen und verschiedene Behandlungen gegen Gebühr. Strand: Der Kies- und Felsstrand mit Duschen, Umkleidekabinen, Liegestühlen und Sonnenschirmen (gegen Gebühr) ist etwa 250 m entfernt. Entfernung zum Ortszentrum: ca. 6 km

Die exklusiven Hotels


Impressionen

BrĂźcke von Mostar

Kathedrale von Dubrovnik

Altstadt von Dubrovnik KorÄ?ula

Hafenpromenade von Perast

Renaissance-Uhrenturm in Kotor

Good Food Festival Blick auf Dubrovnik


Wichtige Informationen zu Ihrer Urlaubsbuchung ■ Es gelten die Reisebedingungen von I.D. Riva Tours GmbH,

welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten. ■ Kurtaxe und sonstige Abgaben: Die jeweils aufgeführten Reisepreise verstehen sich ggfs. zzgl. Kurtaxe. ■ Bezahlung: Mit Buchungsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersendet. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. ■ Storno: Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen. ■ Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. ■ Dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. ■ Vorangegangene Buchungsbestätigungen: Diese Buchungsbestätigung ersetzt ggf. vorangegangene Buchungsbestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten Vorgangsnummer. ■ Reiseveranstalterpflichten: I.D. Riva Tours GmbH ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. ■ Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 58 59, Telefax +49 (0) 611 533 45 00, E-Mail: info@ruv.de ■ Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Reiseleitung vor Ort, deren aktuellen Kontaktdaten in Ihren individuellen Buchungsunterlagen abgedruckt sind. Anderenfalls wenden Sie sich bitte an I.D. Riva Tours GmbH, Neuhauser Str. 27, D-80331 München, Tel.: 089/231100-0, Fax: 089/231100-22, E-Mail: info@ idriva.de

■ Mängelanzeige: Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem

Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. ■ Reklamationen: Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an: service@ idriva.de ■ Verbraucherstreitbeilegung: I.D. Riva Tours GmbH weist im Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass I.D. Riva Tours GmbH derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert I.D. Riva Tours GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ■ Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: I.D. Riva Tours GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. ■ Ersatzperson: Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie I.D. Riva Tours GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. ■ Mindestteilnehmerzahl: Die Reise wird unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl angeboten. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird die Absage der Reise ggfs. unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. ■ Reiseleistungen als Teil einer Gruppe: Etwaige aufgeführte Reiseleistungen (z. B. Stadtführungen etc.) werden als Teil einer Gruppe durchgeführt. ■ Ihr Reiseveranstalter: I.D. Riva Tours GmbH Handelsregister: HRB 107372 (AG München) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović Adresse: Neuhauser Str. 27, D-80331 München Telefon: +49 (0) 89 231100-0 Telefax: +49 (0) 89 231100-22 E-Mail: info@idriva.de


Einreisebestimmungen & Reisedokumente Allgemeine Hinweise

Montenegro

Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestimmungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offiziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer Sprache einsehen. Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land ihres Aufenthaltes. Weitere Informationen und Links direkt zu den Websites der Außenministerien finden Sie hier: riva.to/visa

Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Österreich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Kroatien

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visame

Bosnien und Herzegowina Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visaba

Österreich & Slowenien

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visahr bzw. hier in deutscher Sprache auf der Website der kroatischen Botschaft in Berlin: riva.to/hrembber

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter diesem Link in deutscher Sprache einsehen: riva.to/visaat

Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden: riva.to/visacro

Informationen zur Gruppenreise Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Zeitpunkt der Erreichung: bis 30 Tage vor Reiseantritt Gruppengröße: 20-40 Reiseteilnehmer

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visasi


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.  Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ■ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ■ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ■ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter

oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. ■ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. ■ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preis­ erhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. ■ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ■ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. ■ Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. ■ Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. ■ Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. ■ Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. ■ Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. I.D. Riva Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 / 533-5859, www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von I.D. Riva Tours GmbH verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Reisebedingungen Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und I. D. Riva Tours GmbH, nachfolgend abgekürzt mit I.D. Riva Tours, bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von I.D. Riva Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours herausgegeben werden, sind für I.D. Riva Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Tours gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. e) Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva Tours dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z. B. auf Papier

oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-den Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen

Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, bei Reisen mit eingeschlossener Charter von Schiffen 25 % zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Diese Rechte stehen I.D. Riva Tours nicht zu, wenn der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. Riva Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von I.D. Riva Tours zu vertreten ist. I.D. Riva Tours kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von I.D. Riva Tours unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: a) Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferienanlagen (Appartements; EDVCode beginnend mit A), Mobilheime (EDV-Code beginnend mit M) Flug-, Bus- und Bahnreisen, Kreuzfahrten (EDV-Code beginnend mit K; kein Charter) sowie Leistungen, die nicht unter b) oder c) fallen: bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % bei Rücktritt am Reisetag 80 % b) Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDV-Code beginnend mit P oder L) bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30 % ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % bei Rücktritt am Reisetag 80 % c) Charter von Schiffen bis 90. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75 % bei Rücktritt am Reisetag 90 % 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte Entschädigungspauschale. 4.5. I.D. Riva Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann I.D. Riva Tours ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter von Schiffen 5 % des Charterpreises. 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von I.D. Riva Tours beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass


d) d) 7.2. 7.2. 8. 8. 8.1. 8.1.

8.2. 8.2.

9. 9. 9.1. 9.1.

9.2. a) 9.2. a) b) b)

c) c)

führt wird. die Rücktritt Reise wegen MindEin von Nichterreichen I.D. Riva Tours der später als estteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Ein Rücktritt vonaus I.D. diesem Riva Tours späternicht als Wird die Reise Grund 30 Tage vor Reisebeginn unzulässig. durchgeführt, erhält deristKunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen Wird die Reise aus diesem Grundunvernicht züglich zurück,erhält Zifferder4.6.Kunde gilt entspredurchgeführt, auf den chend. Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, 4.6. gilt entsprechKündigung ausZiffer verhaltensbedingten end. Gründen Kündigung verhaltensbedingten I.D. Riva Toursaus kann den PauschalreiseverGründen trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn derkann Reisende ungeachtet einer I.D. Riva Tours den PauschalreiseverAbmahnung von I.D. Rivaeiner ToursFrist nachhaltig trag ohne Einhaltung kündistört oder wenn er sich ungeachtet in solchem einer Maß gen, wenn der Reisende vertragswidrig dassTours die nachhalsofortige Abmahnung vonverhält, I.D. Riva Aufhebung deswenn Vertrages tig stört oder er sichgerechtfertigt in solchem ist. gilt nicht, soweit das vertragswidMaßDiesvertragswidrig verhält, dass die rige Verhalten ursächlich einer Verletsofortige Aufhebung des auf Vertrages gerezung von ist. Informationspflichten von das I.D. chtfertigt Dies gilt nicht, soweit Riva Tours beruht.Verhalten ursächlich auf vertragswidrige einer Verletzung von soInformationspfliKündigt I.D. Riva Tours, behält I.D. Riva chten von Riva Tours Tours den I.D. Anspruch aufberuht. den Reisepreis; I.D. Riva I.D. ToursRiva muss sichsojedoch Kündigt Tours, behältden I.D. Wert Riva der Aufwendungen sowie dieToursersparten den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. RivaVorteile Tours muss sich jedoch dendieWert jenigen anrechnen lassen, I.D. der ersparten sowie dieRiva Tours ausAufwendungen einer anderweitigen Verjenigen Vorteile anrechnen lassen,genomdie I.D. wendung der nicht in Anspruch Riva Tours aus einer anderweitigen Vermenen Leistung erlangt, einschließlich wendung nicht in Anspruch genomder von denderLeistungsträgern gutgebrachmenen Leistung erlangt, einschließlich ten Beträge. der von den Leistungsträgern Obliegenheiten des Kunden / gutgebrachten Beträge. Reisenden Obliegenheiten des Kunden / Reiseunterlagen Reisenden Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen Reiseunterlagen Reisevermittler, über den er die PauschalDer Kunde hat hat, I.D. Riva Tours oder seinen reise gebucht zu informieren, wenn Reisevermittler, überReiseunterlagen den er die Pauschaler die notwendigen (z. B. reise gebuchtHotelgutschein) hat, zu informieren, wenn Flugschein, nicht innerer dieder notwendigen Reiseunterlagen (z. B. halb von I.D. Riva Tours mitgeteilten Flugschein, Frist erhält. Hotelgutschein) nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Frist erhält. Wird die Reise nicht frei von ReisemänMängelanzeige  / Abhilfeverlangen geln erbracht, so kann der Reisende Wird die Reise nicht frei von ReiAbhilfe verlangen. semängeln erbracht, so kann der ReiSoweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldsende Abhilfe verlangen. haften Unterlassung der Mängelanzeige SoweitAbhilfe I.D. Riva Tourskonnte, infolge nicht schaffen kanneiner der schuldhaftenweder Unterlassung der MängeReisende Minderungsansprülanzeige Abhilfe schaffen konnte, che nach nicht § 651m BGB noch Schadenserkann der Reisende Minderungsatzansprüche nach §weder 651n BGB geltend sansprüche nach § 651m BGB noch machen. Schadensersatzansprüche nach § 651n Der ist verpflichtet, seine MänBGB Reisende geltend machen. gelanzeige unverzüglich dem Vertreter Der Reisende seine von I.D. Riva Toursistvor verpflichtet, Ort zur Kenntnis zu Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden

geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich und vertraglich nicht geschuldet, sind nicht geschuldet, sind etwaige Reisemänetwaige Reisemängel an I.D. Riva Tours gel an I.D. Riva Tours unter der mitgeteilunter der mitgeteilten Kontaktstelle von ten Riva Kontaktstelle I.D. Riva zur I.D. Tours zurvon Kenntnis zu Tours bringen; Kenntnis bringen; über des die Erreichbarüber die zuErreichbarkeit Vertreters keit I.D. des Vertreters Riva Tours bzw. von Riva Toursvon bzw.I.D.seiner KontaktsseinervorKontaktstelle vorReisebestätigung Ort wird in der telle Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Reiunterrichtet. Der Reisende kannDerjedoch sende kann jedochauch die seinem Mängelanzeige die Mängelanzeige Reisevauch seinem über den er ermittler, überReisevermittler, den er die Pauschalreise die Pauschalreise gebuchtbringen. hat, zur Kenntgebucht hat, zur Kenntnis nis bringen. d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beaufd) tragt, Der Vertreter von I.D. Tourssofern ist beauffür Abhilfe zu Riva sorgen, dies tragt, fürist.Abhilfe sorgen,nicht sofern dies möglich Er istzujedoch befugt, möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den PauschalreWill der Kunde/Reisende den Pauschalreiisevertrag wegen eines Reisemangels der severtrag wegen ReisemangelsArt, der in § 651i Abs. (2)eines BGB bezeichneten in § 651i Abs. (2) BGB Art, sofern er erheblich ist, bezeichneten nach § 651l BGB sofern er erheblich 651l eine BGB kündigen, hat er I.D. ist, Rivanach Tours§zuvor kündigen, hat erFrist I.D. Riva zuvor eine angemessene zur Tours Abhilfeleistung angemessene zur Abhilfeleistung zu zu setzen. DiesFrist gilt nur dann nicht, wenn setzen. Diesvon giltI.D. nurRiva dannTours nicht,verweigert wenn die die Abhilfe Abhilfe vonwenn I.D. Riva Tours verweigert wird wird oder die sofortige Abhilfe notoder wenn wendig ist. die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und 9.4. Gepäckverspätung Gepäckbeschädigungbeiund GepäckFlugreisen; verspätung Regeln bei Flugreisen; besondere & Fristenbesonzum dere Regeln & Fristen zum AbhilfeAbhilfeverlangen verlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, a) dass Der Reisende wird darauf hingewiesen, Gepäckverlust, -beschädigung und dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flu-verspätung mit Flugreisen nach im denZusammenhang luftverkehrsrechtlichen greisen nach denvom luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen Reisenden unverBestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige züglich vor mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der Ort zuständigen Fluggesellschaft („P.I.R.“) dersind. zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen Fluggesellschaften und anzuzeigen sind.können Fluggesellschaften und I.D. Riva Tours die Erstattungen I.D. Riva Tours können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige aufgrund internationaler Übereinkünfte nicht ausgefüllt Die Schadenablehnen, wennworden die ist. Schadensanzeige sanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensnen 7 Tagen, beiGepäckbeschädigung Verspätung innerhalbbin21 anzeige ist bei Tagen nach Aushändigung, erstatten.21 nen 7 Tagen, bei Verspätungzuinnerhalb Tagen nachistAushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich der Verlust, die Beschädioder ist dieder Fehlleitung von BeschädiReisegeb) gung Zusätzlich Verlust, die päck I.D. Riva Tours, seinem gungunverzüglich oder die Fehlleitung von ReisegeVertreter bzw. seiner oder päck unverzüglich I.D. Kontaktstelle Riva Tours, seinem dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder entbindet den Reisendenanzuzeigen. nicht davon,Dies die dem Reisevermittler Schadenanzeige an die Fluggesellschaft entbindet den Reisenden nicht davon, die gemäß Buchst. a) an innerhalb der vorsteheSchadenanzeige die Fluggesellschaft nden zu erstatten. gemäßFristen Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zuder erstatten. 10. Beschränkung Haftung 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuld-

10.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Verhaft herbeigeführt wurden, ist auf den letzung desReisepreis Lebens, desbeschränkt. Körpers oder der dreifachen MögliGesundheit resultieren und nicht schuldcherweise darüber hinausgehende haft herbeigeführt ist auf den Ansprüche nach demwurden, Montrealer Überedreifachen beschränkt. Möginkommen Reisepreis bzw. dem Luftverkehrslicherweise gesetz bleibendarüber von dieserhinausgehende HaftungsbesAnsprüche nach dem Montrealer Überchränkung unberührt. einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz 10.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leisbleiben von dieser Haftungsbeschränkung tungsstörungen, Personen- und Sachunberührt. schäden im Zusammenhang mit Leistun10.2. I.D. haftet nicht für Leistungsgen,Riva dieTours als Fremdleistungen lediglich störungen, PersonenSachschäden vermittelt werden (z. B.und vermittelte Ausim Zusammenhang mit Leistungen, die flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbeals Fremdleistungen lediglich vermittelt suche, Ausstellungen), wenn diese Leiswerden Ausflüge, Sporttungen (z. in B.dervermittelte Reiseausschreibung und veranstaltungen, Theaterbesuche, der Reisebestätigung ausdrücklich Ausund stellungen), Leistungen in der unter Angabewenn der diese Identität und Anschrift Reiseausschreibung und der Reisebestätides vermittelten Vertragspartners als gung ausdrücklich soundeindeutig unter Angabe der Fremdleistungen gekennIdentität Anschrift des für vermittelten zeichnet und wurden, dass sie den Reisenden erkennbaralsnicht Bestandteil der Vertragspartners Fremdleistungen so Pauschalreise von I.D. Rivawurden, Tours dass sind eindeutig gekennzeichnet undfür getrennt ausgewählterkennbar wurden. Die §§ sie den Reisenden nicht 651b, 651c,der 651w und 651y BGB bleiben Bestandteil Pauschalreise von I.D. Riva hierdurch Tours sind unberührt. und getrennt ausgewählt wurden. Die 651b, haftet 651c, 651w undwenn 651y 10.3. I.D. Riva§§Tours jedoch, BGB und bleiben soweit hierdurch für einen unberührt. Schaden des Reisenden von wenn Hinweis-, 10.3. I.D. Riva die ToursVerletzung haftet jedoch, und AufklärungsoderSchaden Organisationspflichten soweit für einen des Reisenden von I.D. Riva Tours ursächlich geworden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsist. Organisationspflichten von I.D. Riva oder ursächlich geworden ist. 11. Tours Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB Kunde/Reisende Ansprüche nachhat dender § 651i Abs. (3) Nr. 2, gegenüber Tours geltend zu 4–7 BGB hatI.D. der Riva Kunde/Reisende gegenmachen. Die Tours Geltendmachung kann über I.D. Riva geltend zu machen. auchGeltendmachung über den Reisevermittler Die kann auch erfolgen, über den wenn die Pauschalreise ReiReisevermittler erfolgen,über wenndiesen die Pausevermittlerüber gebucht war.Reisevermittler Ihre in § 651i schalreise diesen Abs. (3) war. BGB Ihre aufgeführten gebucht in § 651i vertraglichen Abs. (3) BGB Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die aufgeführten vertraglichen Ansprüche Verjährunginbeginnt mit dem an dem verjähren zwei Jahren. DieTag, Verjährung die Reisemit demdem Vertrag enden beginnt Tag, nach an dem die sollte. Reise Eine Vertrag Geltendmachung Textform dem nach endeninsollte. Eine wird Gelempfohlen. in Textform wird empfohtendmachung 12. len. Informationspflichten über die Identität des ausführendenüber Luftfahrtun12. Informationspflichten die Identernehmens tität des ausführenden Luftfahrtun12.1. ternehmens I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei Buchung entsprechend 12.1. I.D. Riva Tours informiertder denEU-VerordKunden bei nung zurentsprechend Unterrichtung von FlugBuchung der EU-Verordgästen über die Identität des Flugausnung zur Unterrichtung von führenden gästen über Luftfahrtunternehmens die Identität des ausvor oder spätestens bei der Buchung über führenden Luftfahrtunternehmens die oder Identität der ausführenden Fluggevor spätestens bei der Buchung über sellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich 12.2. Steht/stehen bei dersämtlicher Buchung im die Rahausmen der gebuchten Reise zu erbringenführende Fluggesellschaft(en) noch nicht den Flugbeförderungsleistungen. fest, so ist I.D. Riva Tours verpflichtet, dem Kunden die bei Fluggesellschaft die 12.2. Steht/stehen der Buchung bzw. die ausFluggesellschaften zu nennen,noch die wahrführende Fluggesellschaft(en) nicht scheinlich Flug Tours durchführen wird fest, so ist den I.D. Riva verpflichtet, bzw.Kunden werden.dieSobald I.D. Riva Tours dem Fluggesellschaft bzw.weiß, die welche Fluggesellschaft den Flug Fluggesellschaften zu nennen, die durchwahrführt, wirddenI.D. Tours denwird Kunden scheinlich FlugRiva durchführen bzw. informieren. werden. Sobald I.D. Riva Tours weiß, welche Fluggesellschaft Flug durchführt, 12.3. Wechselt die demdenKunden als auswird I.D. RivaFluggesellschaft Tours den Kunden informieführende genannte ren. Fluggesellschaft, wird I.D. Riva Tours den Kunden unverzüglich und soalsrasch dies 12.3. Wechselt die dem Kunden ausfühmit angemessenen möglich ist, rende FluggesellschaftMitteln genannte Fluggeüber den Wechsel sellschaft, wird I.D.informieren. Riva Tours den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung messenen Mitteln List“ möglich ist, über den erstellte „Black (FluggesellschafWechsel informieren. ten, denen die Nutzung des Luftraumes über entsprechend den Mitgliedstaaten unter12.4. Die der EG-Verordnung sagt ist.), ist List“ auf den Internet-Seiten erstellte „Black (Fluggesellschaften, von I.D. Toursdesoder direkt über über denen die Riva Nutzung Luftraumes http://riva.to/blacklist abrufbarist.), undistin den Mitgliedstaaten untersagt denden Geschäftsräumen Riva Tours Tours auf Internet-Seitenvon von I.D. I.D. Riva einzusehen. oder direkt über http://riva.to/blacklist und und in denGesundGeschäftsräumen von 13. abrufbar Pass-, VisaI.D. Riva Tours einzusehen. heitsvorschriften 13. Pass-,Riva Visa-Tours und Gesundheitsvor13.1. I.D. wird den Kunden/Reischriften senden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse gesundheitspolizeili13.1. I.D. Riva Tourssowie wird den Kunden/Reisenche Formalitäten des Bestimmungslandes den über allgemeine Pass- und Visaereinschließlichsowie der ungefähren Fristen für fordernisse gesundheitspolizeilidie Formalitäten Erlangung von notche des gegebenenfalls Bestimmungslandes wendigen Visa vor Vertragsabschluss einschließlich der ungefähren Fristen für sowie über deren Änderungennotvor die Erlangung von evtl. gegebenenfalls ReiseantrittVisa unterrichten. wendigen vor Vertragsabschluss über istderen evtl. Änderungen vor 13.2. sowie Der Kunde verantwortlich für das BesReiseantritt chaffen undunterrichten. Mitführen der behördlich notwendigen 13.2. Der Kunde istReisedokumente, verantwortlich eventuell für das erforderlicheund Impfungen EinBeschaffen Mitführensowie der das behördhalten von Zollund Devisenvorschriften. lich notwendigen Reisedokumente, evenNachteile, die ausImpfungen der Nichtbeachtung tuell erforderliche sowie das dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Einhalten von Zoll- und DevisenvorschrifZahlung von Rücktrittskosten, gehen zu ten. Nachteile, die aus der NichtbeachLastendieser des Vorschriften Kunden/Reisenden. Diesz.gilt tung erwachsen, B. nicht, wenn von I.D. Riva Tours nicht, unzuredie Zahlung Rücktrittskosten, gehen ichend oder falsch informiert hat. zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt 13.3. nicht, I.D. Riva Tours nichtnicht, für die rechwenn I.D. haftet Riva Tours unzureitzeitigeoder Erteilung und den hat. Zugang notchend falsch informiert wendiger Visahaftet durchnicht die für jeweilige diplo13.3. I.D. Riva Tours die rechtzeimatische Vertretung, Kunde tige Erteilung und den wenn ZugangdernotwenI.D. Riva Besorgung beaufdiger VisaTours durchmit dieder jeweilige diplomatitragtVertretung, hat, es sei wenn denn, der dassKunde I.D. Riva sche I.D.Tours Riva eigenemit Pflichten schuldhaftbeauftragt verletzt hat. Tours der Besorgung hat, 14. esAlternative Streitbeilegung; sei denn, dass I.D. Riva Tours eigene Rechtswahlund GerichtsstandsvPflichten schuldhaft verletzt hat. ereinbarung

14. Alternative Streitbeilegung; RechtsundTours Gerichtsstandsvereinba14.1. wahlI.D. Riva weist im Hinblick auf das rung Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf I.D.imRiva Tours nicht an 14.1. I.D. Riva hin, Toursdass weist Hinblick auf das einer freiwilligen VerbraucherstreitbeileGesetz über Verbraucherstreitbeilegung gung teilnimmt. Sofern darauf hin, dass I.D. Riva eine ToursVerbrauchnicht an erstreitbeilegung nach Drucklegung einer freiwilligen Verbraucherstreitbeidieser teilnimmt. Reisebedingungen für VerbrauI.D. Riva legung Sofern eine Tours verpflichtend nach würde,Drucklegung informiert cherstreitbeilegung I.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber dieser Reisebedingungen für I.D. Riva in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist Tours verpflichtend würde, informiert für Riva alle Reiseverträge, die im elektronisI.D. Tours die Verbraucher hierüber Rechtsverkehr geschlossen inchen geeigneter Form. I.D. Riva Tourswurden, weist aufalle dieReiseverträge, europäische Online-Streitbeilefür die im elektronigungs-Plattform schen Rechtsverkehrhttp://riva.to/eucons geschlossen wurden, hin.die europäische Online-Streitbeileauf http://riva.to/eucons 14.2. gungs-Plattform Für Kunden/Reisende, die nicht Angehin. hörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehösind,eines wird Mitgliedstaats für das gesamte Rechtsrige der Europäiund Union Vertragsverhältnis dem schen oder Schweizerzwischen Staatsbürger Kunden/Reisenden und I.D. Riva Toursund die sind, wird für das gesamte Rechtsausschließliche Geltung des dem deutschen Vertragsverhältnis zwischen KunRechts vereinbart. den/Reisenden und Solche I.D. RivaKunden/ReiTours die sende können Geltung I.D. Rivades Tours aussausschließliche deutschen chließlich am Sitz von I.D. Riva Tours verRechts vereinbart. Solche Kunden/Reiklagen.können I.D. Riva Tours ausschließsende Sitz vonvonI.D.I.D. RivaRiva ToursTours verklagen. 14.3. lich FüramKlagen gegen Vertragspartner des Paus14.3. FürKunden, Klagen bzw. von I.D. Riva Tours gegen Kunchalreisevertrages, die Kaufleute, jurisden, bzw. Vertragspartner des Pauschaltische Personen des öffentlichen oder reisevertrages, die Kaufleute, juristische privaten des Rechts oder Personen sind, Personen öffentlichen oder privadie Rechts ihrenoder Wohnsitz ten Personenoder sind, gewöhnlidie ihren chen Aufenthaltsort im AuslandAufenthaben, Wohnsitz oder gewöhnlichen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher haltsort im Ausland haben, oder deren Aufenthaltoder im gewöhnlicher Zeitpunkt der Aufenthalt KlageerheWohnsitz nicht bekannt ist, wird als Gerichtsimbung Zeitpunkt der Klageerhebung nicht stand der I.D. Riva Toursder vereinbekannt ist,Sitz wirdvon als Gerichtsstand Sitz bart. von I.D. Riva Tours vereinbart. Urheberrechtlichgeschützt: geschützt: ©©Urheberrechtlich Noll| |Hütten Hütten| |Dukic DukicRechtsanwälte Rechtsanwälte Noll München| |Stuttgart, Stuttgart,2019 2019 München Reiseveranstalterist: ist: Reiseveranstalter I.D. Riva Tours GmbH I.D. Riva Tours GmbH NeuhauserStraße Straße2727 Neuhauser D-80331München München D-80331 Telefon:+49 +49(0) (0)89892323111100-0 00-0 Telefon: Telefax:+49 +49(0) (0)89892323111100-22 00-22 Telefax: E-Mail:info@idriva.de info@idriva.de E-Mail: Geschäftsführer: Geschäftsführer: KonstantinGaitanides Gaitanides Konstantin SelimirOgnjenović Ognjenović Selimir Eingetragenbeim beimAmtsgericht Amtsgericht Eingetragen Münchenunter unterHRB HRB107372 107372 München

Versicherungsschein-Nr.: 760 90 101001105

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

01 334 50 8913 001 0 10.18

Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum 01.04.2021 (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des I.D.-Riva Tours GmbH Neuhauser Str. 27 80331 München

gegenüber dem unten angegebenen Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859 Telefax: +49 611 533-4500

Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de R+V Allgemeine Versicherung AG

Dr. Edgar Martin

R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334

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Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung!


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Es gelten die Reisebedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH. Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen im Hauptkatalog 2020 auf den Seiten 345 - 351 bzw. auf unserer Internetseite. Alle Preise gelten für das Jahr 2020 in Euro. Zwischenverkauf und die Berichtigung von Druckfehlern bleiben vorbehalten. Änderung der Reihenfolge der Ausflüge vorbehalten. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Ungefähre Gruppengröße: 20 bis 40 Personen Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann I.D. Riva Tours die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt absagen.

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