Roaming: Smartphone-Nutzung in der EU

Wenn Sie Ihr Smartphone auf Reisen in einem anderen EU-Land nutzen, kostet Sie das genauso viel wie zu Hause. Dies wird als „Roaming“ oder „Roaming zu Inlandspreisen“ bezeichnet. Ihre Anrufe (ins mobile Netz oder Festnetz), Textnachrichten (SMS) und Datendienste (Surfen im Internet, Musik- und Videostreaming usw.) werden Ihnen zu denselben Preisen wie Anrufe, SMS und Daten in Ihrem Heimatland berechnet.

Dasselbe gilt für alle Anrufe oder Textnachrichten, die Sie während ihres Auslandsaufenthalts erhalten – Ihnen entstehen beim Roaming keine Zusatzkosten für den Empfang von Anrufen oder Textnachrichten, selbst wenn die anrufende Person einen anderen Anbieter nutzt.

Fallbeispiel

Keine Zusatzkosten für Roaminggespräche

Michael lebt in Irland und hat einen Vertrag mit einem irischen Mobilfunkbetreiber, bei dem er 10 Cent pro Minute für Anrufe und 5 Cent pro Textnachricht innerhalb Irlands zahlt. Wenn Michael auf Dienstreise in Spanien ist, muss er keine Preisaufschläge für Verbindungen mit EU-Rufnummern befürchten.

Anrufer aus Irland zahlen für Anrufe bei Michael den normalen Inlandstarif. Wenn er eine Nummer in Spanien, seine Familie in Irland oder eine Nummer in einem beliebigen anderen EU-Land anruft, zahlt er für diese Verbindungen den irischen Inlandstarif – 10 Cent pro Minute. Seine SMS innerhalb Spaniens, nach Irland oder in ein beliebiges anderes EU-Land kostet 5 Cent – genau wie zu Hause.

Was ist Roaming?

Roaming ist die Nutzung des Mobiltelefons bei gelegentlichen Reisen in ein anderes Land als das, in dem Sie ihren Lebensmittelpunkt (Arbeit, Studium o. ä.) haben. Solange Sie mehr Zeit im Inland verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland, gelten Sie als Roaming-Nutzer. Dementsprechend werden Ihnen für Ihre Anrufe, SMS und Datennutzung in der EU Inlandspreise berechnet. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

Wenn Sie eine EU-Binnengrenze überqueren, wird Ihr Mobilfunkbetreiber Sie per Textnachricht darauf hinweisen, dass Sie einen Roamingdienst in Anspruch nehmen, und Sie über seine Regelung der angemessenen Nutzung informieren.

Warnhinweis

Wenn Sie Ihr Mobiltelefon dauerhaft im Ausland nutzen, z. B. wenn Sie ins Ausland ziehen und weiterhin die SIM-Karte aus ihrem Heimatland benutzen, kann Ihr Mobilfunkbetreiber für das Roaming zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Für diese Roamingentgelte gilt allerdings nach der Regelung der angemessenen Nutzung eine Obergrenze.

Regelung der angemessenen Nutzung – Ist meine Datennutzung begrenzt?

Mobilfunkbetreiber können die Regelung der angemessenen Nutzung anwenden, um sicherzustellen, dass alle Roamingkunden bei Reisen in der EU die Vorteile der Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen nutzen können. Ihr Mobilfunkbetreiber kann also mit fairen, angemessenen und verhältnismäßigen Kontrollmechanismen Missbrauch des Roaming durch Kunden verhindern.

Beim Roaming gibt es keine Volumenbeschränkungen für Anrufe und Textnachrichten (SMS). Für Anrufe oder SMS, die nicht in Ihrem Vertrag inbegriffen sind, gelten die gleichen Tarife wie in Ihrem Heimatland. Bei den mobilen Daten hingegen gibt es Vorschriften und Höchstgrenzen für das Datenvolumen, das zum Inlandstarif abgerechnet wird. Diese Grenzen hängen von der Art Ihres Mobilfunkvertrags ab.

In bestimmten Fällen (siehe unten) müssen Sie für Datenmengen einen Roamingaufschlag in Höhe der EU-weiten Obergrenze für Vorleistungsentgelte entrichten. Diese liegt 2022 bei 2 EUR/GB + MwSt. Im Laufe der Zeit dürfte sie weiter sinken. Ab 2027 wird sie auf 1 EUR/GB + MwSt begrenzt.

Ich habe eine Prepaidkarte

Wenn Sie eine sogenannte Prepaid-Karte haben (also eine im Voraus bezahlte Guthabenkarte für Ihr Mobiltelefon), können Sie Ihr Mobiltelefon in anderen Ländern ohne Zusatzkosten nutzen. Wenn Sie allerdings pro Einheit zahlen und Ihr inländischer Einheitspreis für Daten unter 2 Euro pro GB liegt, kann Ihr Mobilfunkbetreiber beim Roaming das Datenvolumen begrenzen.

Falls Ihr Mobilfunkbetreiber eine Obergrenze für das Datenvolumen festsetzt, muss dieses mindestens dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn Ihr zu Beginn der Nutzung von Roamingdiensten vorhandenes Restguthaben durch 2 Euro geteilt wird. Sie erhalten also beim Roaming auf jeden Fall das im Voraus bezahlte Datenvolumen. Selbstverständlich können Sie auf Auslandsreisen Ihr Guthaben wieder auffüllen.

Fallbeispiel

Roaming mit einer Prepaid-Karte: Datenobergrenze

Jana lebt in der Slowakei und hat für ihr Mobiltelefon eine Prepaid-Karte mit einem Guthaben von 15 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) für Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Zu Beginn ihres Urlaubs in Spanien beträgt das Guthaben auf ihrer Karte noch 12 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Jana kann also während ihres Urlaubs in Spanien das dem Restguthaben auf ihrer Prepaid-Karte entsprechende Datenvolumen nutzen. Dieses beträgt mindestens 6 GB (12 Euro / 2 Euro pro GB = 6 GB).

Mein Vertrag sieht eine Obergrenze für das Datenvolumen vor

Wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag mit begrenztem Datenvolumen haben, können Sie dieses Volumen ohne zusätzliche Kosten bei Reisen in der EU nutzen. Dieses im Vertrag zugestandene Datenvolumen ist beim Roaming also Ihre Obergrenze.

Wenn Ihr Vertrag sehr günstige mobile Datendienste vorsieht (weniger als 1 EUR/GB 2022, abnehmender Tarif), kann Ihr Betreiber im Sinne der „angemessenen Nutzung von Datendiensten“ Ihr Datenvolumen im Ausland drosseln – möglicherweise auf ein niedrigeres Niveau als Ihr im Inland verfügbares Datenvolumen.

Dies ist abhängig von den Kosten Ihres Mobilfunkvertrags. Ihr Mobilfunkbetreiber muss Sie vorab darüber informieren und Ihnen mitteilen, wann Sie die Obergrenze erreicht haben. Danach können Sie weiterhin Datenroaming nutzen, aber Ihr Betreiber wird Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Diese Zusatzgebühren dürfen höchstens der Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2 EUR/GB + MwSt.) entsprechen.

Mein Vertrag sieht ein unbegrenztes Datenvolumen vor

Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag haben, der die Zahlung einer festen monatlichen Gebühr für ein Leistungspaket mit unbegrenztem Datenvolumen vorsieht, muss Ihr Mobilfunkbetreiber Ihnen ein großes Datenvolumen für das Roaming zugestehen. Die genaue Datenmenge hängt davon ab, wie viel Sie für Ihr Mobilfunkpaket zahlen. Das Datenvolumen beim Roaming muss jedoch mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn Sie den Preis Ihres Mobilfunkvertrags (ohne MwSt.) durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2 EUR/GB) dividieren.

Ihr Betreiber muss Ihnen mitteilen, welches Datenvolumen Ihnen für das Roaming zur Verfügung steht. Wenn Sie dieses Volumen während des Roamings überschreiten, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Diese Zusatzgebühren dürfen höchstens der Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2 EUR/GB + MwSt.) entsprechen.

Fallbeispiel

Vertrag mit unbegrenztem Datenvolumen – Roamingvolumen

Paulina zahlt in Luxemburg 40 Euro (ohne MwSt.) für Ihren Mobilfunkvertrag, mit dem sie unbegrenzt telefonieren, Textnachrichten (SMS) verschicken und Daten nutzen kann. Im Urlaub in Italien gilt für sie keine Obergrenze bei Anrufen oder SMS und sie hat ein Datenvolumen von mindestens 40 GB (2 x (40 Euro/2 Euro) = 40) zur Verfügung.

Andere Verträge

Mobilfunkbetreiber können auch Verträge ohne Roamingdienste oder speziell gestaltete alternative Roamingverträge mit Tarifen anbieten, die nicht den EU-Regeln unterliegen, etwa für Reisen außerhalb der EU. Diese Art von Optionen müssen Sie jedoch ausdrücklich wählen.

Überwachung der Roaming-Nutzung

Im Rahmen der Regelung der angemessenen Nutzung kann Ihr Betreiber über einen Zeitraum von vier Monaten Ihr Roamingverhalten beobachten und kontrollieren. Wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland waren als zu Hause UND ein größeres Datenvolumen beim Roaming genutzt haben als im Inland, kann Ihr Betreiber Sie kontaktieren und eine Klärung Ihrer Situation verlangen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.

Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringen und Ihre Roaming-Datennutzung die Nutzung im Inland weiterhin übersteigt, ist Ihr Betreiber berechtigt, einen Aufschlag für Ihren Roamingverbrauch zu erheben. Für diese Aufschläge gelten die folgenden Obergrenzen (ohne MwSt.):

  • 2,2 Cent pro Minute für Sprachanrufe
  • 0,4 Cent pro Textnachricht
  • 2 Euro pro GB Datenvolumen (Obergrenze 2022, wird progressiv gesenkt, maximaler Aufschlag ab 2027: 1 Euro/GB)

Roaming für Grenzgänger

Wenn Ihr Wohnsitz und Ihre Arbeitsstelle in unterschiedlichen EU-Ländern liegen, können Sie sich für einen Mobilfunkbetreiber in einem der beiden Länder entscheiden. Roaming ist dann mit einer SIM-Karte aus Ihrem Wohnsitzland oder aus dem Land, in dem Sie arbeiten, möglich. Die Regelung der angemessenen Nutzung gilt, solange Sie sich mindestens einmal täglich in das Netz Ihres „heimischen“ Betreibers einwählen; dies zählt als Anwesenheitstag in Ihrem Vertragsland (selbst wenn Sie sich an diesem Tag auch noch ins Ausland begeben).

Kann ich Roaming auf Schiffs- und Flugreisen nutzen?

Ja, aber seien Sie vorsichtig. Bei einer Schiffs- oder Flugreise sollten Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, solange Sie sich in ein terrestrisches (landgestütztes) Mobilfunknetz einwählen, z. B. in einem Hafen, auf einem Fluss oder am Flughafen. Wenn Sie Mobilfunkdienste über Satellitensysteme in Anspruch nehmen, gelten die EU-Regeln nicht mehr. Es werden Ihnen also die Kosten nicht regulierter Roamingdienste in Rechnung gestellt, für die keine Preisobergrenzen gelten. Um dies zu vermeiden, sollten Sie an Bord das Roaming ausschalten oder den Flugmodus aktivieren.

Roaming außerhalb der EU

Die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen ist auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verfügbar: Island, Liechtenstein, Norwegen. Länder außerhalb der EU/des EWR werden von Roaming zu Inlandspreisen nicht abgedeckt, doch viele Anbieter dehnen diese Angebote auch auf Länder außerhalb der EU/des EWR aus.

Roaming (insbesondere Datenroaming) außerhalb der EU/des EWR kann ziemlich teuer sein. Um hohe Rechnungen zu vermeiden, erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei Ihrem Anbieter nach den Kosten für das Roaming außerhalb der EU/des EWR.

Falls es Ärger gibt – Ihre Rechte als Verbraucher

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Anbieter Ihre Rechte verletzt hat, sollten Sie sich an Ihren Betreiber wenden und das vorgesehene Beschwerdeverfahren nutzen.

Falls dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, können Sie die zuständige Regulierungsbehörde Ihres Landes Als externen Link öffnen kontaktieren – in der Regel die nationale Telekommunikations-Regulierungsbehörde –, die für die Lösung des Falls sorgen wird.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 20/11/2023
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